RITA MÜLLER
HEBAMME

ÖHRINGEN
 

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        Wochenbett


Beratung und Information

Die Überwachung des Wochenbettverlaufs gehört zu den vorbehaltenen Tätigkeiten der Hebamme. Bis zum 10. Tag nach der Geburt haben Sie Anspruch auf mindestens einen täglichen Besuch durch die Hebamme. Bis Ihr Kind acht Wochen alt ist, können Sie darüber hinaus 16 mal die Hebamme um Rat und Hilfe bitten. Bei Stillproblemen können Sie anschließend noch weitere 4 mal Kontakt zu Ihrer Hebamme aufnehmen. Weitere Besuche sind auf Verordnung eines Arztes möglich.

Mögliche Themen sind:

  • Partnerschaft und Sexualität
  • Sozialen Hilfen nach der Geburt
  • Wochenbettproblematiken
  • Stillen und Ernährung im und nach dem Wochenbett
  • Rückbildung

Diese Leistungen werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen.
 

WIE KANN ICH IHNEN HELFEN?


Wochenbettbetreuung

Nach der Geburt betreue ich Sie und ihr Neugeborenes bei Ihnen Zuhause.

 Dabei leiste ich z.B.:

  • Unterstützung bei den ersten Anfangsschwierigkeiten mit dem Stillen ihres Kindes
  • Hilfe und Unterstützung bei der Nabelpflege des Kindes
  • die Kontrolle der Gewichtsentwicklung ihres Kindes
  • die Überwachung der Rückbildungs- und Heilungsvorgänge der Mutter
     


Rückbildungsgymnastik

Kurse zur Rückbildung werden von meinen Kolleginnen aus dem Hebammen-Team am Krankenhaus Öhringen angeboten.

Der Kurs beschäftigt sich mit der Rückbildung. Nach und nach sollen alle Muskelpartien, die sich während der Schwangerschaft und Geburt verändert haben, wieder gekräftigt werden. Die Rückbildungsgymnastik ist ein wichtiger Beitrag zum Erhalt ihrer Gesundheit und ihres Wohlbefindens.

  • Bei gesetzlich versicherten Frauen wird der Kurs direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Die Krankenkassen übernehmen die Kursgebühren bei  Kursende bis zum Ende des 9. Monats nach Geburt. Stunden die versäumt werden können nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden und müssen von der Teilnehmerin selbst entrichtet werden.  (Kassensatz). Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Teilnahme nicht erfolgte.
  • Besteht keine Kostenübernahme durch eine gesetzliche KV, so wird der Kurs nach den geltenden Sätzen der  HebGO der Teilnehmerin in Rechnung gestellt.

Zu diesen Kursen sollten sie sich rechtzeitig anmelden, da die zur Verfügung stehenden Plätze schnell belegt sind. Informationen über Termine und freie Plätze der nächsten Rückbildungskurse meiner Kolleginnen vom “ Team der freiberuflichen Hebammen am Hohenloher Krankenhaus in Öhringen” erhalten sie direkt im Kreissaal. (07941 692307)
 

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